E-Rechnungspflicht ab 2025
Die digitale Transformation im Rechnungswesen schreitet voran. Die E-Rechnung, ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat, spielt ab 2025 eine zentrale Rolle. Wir geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern unter e-rechnung@aktivbank.de oder unter 07231/44436-0 zur Verfügung.
VeR
Zur erfolgreichen Einführung der E-Rechnung ist die AKTIVBANK dem Verband elektronische Rechnung (VeR) beigetreten.
Hinweis
Die E-Rechnung FAQ dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen oder eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsberater.
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist mehr als eine digitalisierte Papierrechnung. Sie ist ein Dokument, das in einem elektronischem Datenformat gemäß der europäischen CEN-Norm EN 16931 erstellt, versendet und empfangen wird. Die Verarbeitung erfolgt automatisiert, was Zeit und Kosten spart und Fehler reduziert.
PDF-Rechnungen gelten daher nicht als E-Rechnung.
Ab dem 01. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Aktuell sind die Standardformate
- XRechnung (nur XML-Datensatz)
- ZUGFeRD (PDF und XML-Datensatz)
erlaubt, sofern diese der EN 16931 entsprechen. Eingeschlossen sind auch andere Formate wie z.B. EDI (gemäß EN 16931) sowie ausländische elektronische Rechnungsformate.
Für den Versand von elektronischen Rechnungen gelten Übergangsfristen
- Bis 31.12.2026 können Papierrechnungen noch versendet werden
- Bis 31.12.2026 können PDF-Rechnungen und andere Formate, die nicht der EN 16931 entsprechen, mit Zustimmung des Empfängers ebenfalls noch versendet werden
- EDI-Formate, die NICHT der EN 16931 entsprechen, können mit Zustimmung des Empfängers bis 31.12.2027 versendet werden
Die E-Rechnung erleichtert und beschleunigt den Workflow. Ein Verkauf der Forderungen erfolgt über unser Portal @ktiv-web 2.0. Wir informieren in Kürze über weitere Vorteile für unsere Factoring Kunden in Verbindung mit der E-Rechnungspflicht.
- Effizienz: Automatisierte Verarbeitung reduziert manuelle Aufwände
- Kostenersparnis: Weniger Druck-, Versand- und Archivierungskosten
- Schnelligkeit: Beschleunigte Rechnungsstellung und -verarbeitung
- Sicherheit: Höhere Datensicherheit und geringeres Fehlerrisiko
- Nachhaltigkeit: Reduzierung des Papierverbrauchs
Eine Rechnung kann nicht verworfen werden. Die Korrektur muss Bezug auf das Original nehmen.
Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes und der verbundenen Einführung der E-Rechnungspflicht regelt den Rechnungsaustausch im B2B-Bereich innerhalb Deutschlands. Die EU erstellt mit der ViDA-Initiative Vorgaben für einen grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten. Die entsprechende Verordnung ist derzeit noch nicht verabschiedet.