Factoring FAQ - Fragen und Antworten

In den Factoring FAQ finden Sie häufige Fragen und Antworten zum AKTIVBANK Factoring. Gern beraten wir auch Sie, um Lösungen zu finden.

Ich bin Interessent

Factoring ist der Ankauf von noch nicht fälligen Forderungen aus Dienstleistungen oder Warenlieferungen. In der Regel werden zwischen 80 und 90 Prozent des Rechnungsbetrages sofort ausgezahlt. Der übrige Betrag (Sicherheitseinbehalt) wird ausgezahlt, sobald die Rechnung beglichen wurde. Bei der AKTIVBANK AG ist sogar eine 100-prozentige Auszahlung möglich!

Factoring ist die Bevorschussung von noch nicht fälligen Forderungen. Der Factor (AKTIVBANK AG) wird Eigentümer der Forderung.

Unter Inkasso versteht man die Eintreibung von bereits fälligen bzw. notleidenden Forderungen durch ein Unternehmen. Diese Dienstleistung bietet die AKTIVBANK AG nicht an.

Factoring ist ein wirksames Finanzinstrument, insbesondere für Unternehmen aus den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Handel. Des Weiteren profitieren vom Factoring vor allem Unternehmen, die schnell wachsen und auf schnelle Liquidität angewiesen sind. Außerdem Branchen, in denen lange Zahlungsziele üblich sind.

Die Warenkreditversicherung sichert nur den Forderungsausfall ab. Bevorschussung der Forderungen erfolgen nicht.

  • Schnelle Liquidität und damit z.B. die Möglichkeit von Skontoabzug beim Wareneinkauf
  • Möglichkeit, den Debitoren längere Zahlungsziele einzuräumen (Wettbewerbsvorteil!)
  • Die verkauften Forderungen werden nicht bilanziert
  • Verbesserung der Eigenkapitalquote und Senkung der Verbindlichkeiten
  • Verbesserung der Bonität
  • Reduzierung des Buchhaltungsaufwands im Unternehmen
  • Absicherung gegen Forderungsausfälle
  • Deutlich günstiger als ein Dispositionskredit bzw. eine Kontoüberziehung
  • Aktuelle wirtschaftliche Unterlagen
  • Offene Posten Listen debitorisch und kreditorisch
  • Jahresabschluss bzw. Bilanz
  • Musterrechnungskette

Die Kosten setzen sich aus der Factoringgebühr, die sich an der individuell benötigten Dienstleistung orientiert, sowie dem Zwischenzins für die jeweilige Zeit der Bevorschussung zusammen. Wir beraten Sie hierzu sehr gerne und erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Factoring Rechner

Nach erfolgter positiver Prüfung und Genehmigung, Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen und Start der Zusammenarbeit ist die erste Auszahlung innerhalb von 24 Stunden möglich.

Prinzipiell eignet sich Factoring für alle Geschäftsfelder im B2B-Bereich (Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen), ausgenommen sind:

Abrechnung mit Kranken- bzw. Pflegekassen, Projektgeschäfte, Vermietung und Verpachtung, Bauhauptgewerbe, Architekten, Provisionszahlungen und Franchising.

Ja, über einen Abtretungsvermerk auf den Rechnungen informiert der Factoringkunde seine Kunden (Debitoren) über die Zusammenarbeit im Factoring. Erfahrungsgemäß wird das Factoring bei Ihren Geschäftspartnern sehr positiv wahrgenommen, weil es gleichzeitig ein Qualitätsnachweis für Ihr Unternehmen ist.

Unser Banking Portal liefert Ihnen taggleich / live alle relevanten Informationen, die der Factoringkunde für Ihre Arbeit benötigen.

Ja. Bei der AKTIVBANK AG liegt der Fokus auf dem Kundenservice. Daher hat jeder Factoringkunde selbstverständlich in allen Bereichen einen direkten Ansprechpartner und landet in keinem Call-Center.

Nach Vereinbarung und entsprechender Begründung können einzelne Debitoren vom Factoring ausgeschlossen werden.

Ich bin Kunde

Wenn eine Forderung von einem Debitor reklamiert wird oder dieser eine Direktzahlung - für die von der AKTIVBANK AG angekaufte Forderung - an den Factoringkunden geleistet hat. Warenstreite werden dem Verrechnungskonto (Auszahlungskonto) belastet und mindern somit den Auszahlungsanspruch. Nach der erfolgreichen Klärung wird der entzogene Betrag Ihrem Verrechnungskonto wieder gutgeschrieben. Der Factoringkunde sollte Warenstreite kurzfristig klären und bereinigen.

Grundsätzlich müssen alle Zahlungen an den Factor (AKTIVBANK AG) geleistet werden. Direktzahlungen sind Zahlungen, welche beim Factoringkunden eingegangen sind. Diese sind umgehend, spätestens jedoch am dritten Arbeitstag, auf das Debitoreneinzahlungskonto des Factoringkunden bei der AKTIVBANK AG weiterzuleiten.

Über die Direktzahlung benötigt der Transaktionsservice der AKTIVBANK AG einen Beleg in Form eines Kontoauszugs. Dieser sollte an den zuständigen Sachbearbeiter gesendet werden. Solche Debitoren sind von Ihnen darauf hinzuweisen, dass schuldbefreiende Zahlungen nur an die AKTIVBANK AG getätigt werden können.

Das Gutschriftsverfahren tritt vermehrt in den Branchen Spedition und Automobil auf und dient dazu, die Lieferung oder Leistung direkt auf Grundlage der Lieferpapiere, ohne den Erhalt einer Rechnung, abzurechnen. Es stellt somit ein umgekehrtes Rechnungsverfahren dar. Der Debitor stellt dem Factoringkunden eine Gutschrift aus, die anschließend vom Factoringkunden bei der AKTIVBANK AG als Rechnung eingereicht wird. Sollte der Factoringkunde doch interne Rechnungen für Ihre Buchhaltung erstellen, dürften solche bei der AKTIVBANK AG nicht eingereicht werden.

Rechnungen müssen bis 12 Uhr bei der AKTIVBANK AG eingegangen sein, damit wir dem Factoringkunden am nächsten Arbeitstag in der Auszahlung berücksichtigt werden können.

In der Regel dauert eine Limitprüfung 1 bis 3 Werktage. Im Einzelfall (z.B. unbekannter Debitor) kann die Prüfung auch länger dauern.

Spätestens am 50. Tag nach dem Fälligkeitsdatum. Bereits 10 Tage zuvor wird das Schreiben „Formular zur Prüfung der Übergabe von Posten in die Rechtsverfolgung“ in @ktiv-web 2.0 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt hat der Factoringkunde 10 Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen.

Wir benötigen für alle offenen Rechnungen die Rechnungskette / Rechnungsdokumentation, welche im Factoringvertrag vereinbart wurde.

Sollte der Factoringkunde die Frist von 10 Tagen versäumen, wird die betroffene Forderung mit einem Warenstreit „nicht gewünschte Rechtsverfolgung“ versehen.

Für den Fall einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der AKTIVBANK AG und dem Debitor trägt im Verhältnis zum Factoringkunden die AKTIVBANK AG die Kosten, soweit sie Kostenerstattung vom Debitor zu beanspruchen hat. Soweit die AKTIVBANK AG den Rechtsstreit verliert oder nur deshalb gewinnt, weil der Factoringkunde den rechtlichen Bestand der Forderung nachträglich hergestellt hat, oder eine Kostenerstattung nach dem geltenden Recht nicht vorgesehen ist, trägt die Kosten der Factoringkunde.

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