Die digitale Transformation im Rechnungswesen schreitet voran: Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich in Deutschland schrittweise verpflichtend. Bei Fragen zur E-Rechnung stehen wir Ihnen gern unter e-rechnung@aktivbank.de oder unter 07231/44436-0 zur Verfügung.
VeR
Zur erfolgreichen Einführung der E-Rechnung ist die AKTIVBANK dem Verband elektronische Rechnung (VeR) beigetreten.
Hinweis
Die E-Rechnung FAQ dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechts- oder Steuerberater.
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und der CEN-Norm EN 16931 entspricht.
Eine PDF-Rechnung gilt demnach nicht als E-Rechnung.
Die Pflicht zum Empfang einer E-Rechnung gilt ab dem 01.01.2025. Für den Versand gelten Übergangsregelungen.
Für den Rechnungsversand gelten folgende Übergangsregelungen:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Grafik „Details zu den Übergangsregelungen“.

Die E-Rechnung erleichtert und beschleunigt den Workflow. Ein Verkauf der Forderungen erfolgt über unser Portal @ktiv-web 2.0. Wir informieren in Kürze über weitere Vorteile für unsere Factoring Kunden in Verbindung mit der E-Rechnungspflicht.
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung beim Empfänger bzw. dessen Provider gespeichert ist und abgerufen werden kann, gilt diese als zugestellt.
Grundsätzlich kann eine fehlerhaft erstellte E-Rechnung nicht einfach verworfen und im Gegenzug eine neue Rechnung übermittelt werden. Eine Korrektur muss immer Bezug auf die ursprüngliche Rechnung nehmen.
Das Wachstumschancengesetz regelt lediglich den Rechnungsaustausch im B2B-Bereich innerhalb Deutschlands. Mit der ViDA-Initiative arbeitet die EU an einem grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten. Die dazugehörige Verordnung ist aktuell noch nicht verabschiedet.
Im Originalbelegverfahren erhalten wir den Originalbeleg vom Vertragslieferanten. Die AKTIVBANK AG ist in der Lage, die zulässigen E-Rechnungsformate zu empfangen und zu verarbeiten. Die Belege werden revisionssicher archiviert und wir erstellen für unsere Anschlusshäuser zusätzlich eine Visualisierung, die abgerufen werden kann. Somit werden alle gesetzlichen Anforderungen zum Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 für Händler erfüllt.
