Mit einem Factoring-Vertrag verkauft ein Unternehmen seine offenen Forderungen fortlaufend an ein Factoring-Institut (den Factor). Der Vertrag regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit: Auszahlungsquote, Gebühren, Laufzeit, Ankauf- und Prüfungsverfahren sowie die Übernahme des Ausfallrisikos. Er ist die vertragliche Grundlage für eine dauerhafte Finanzierungslösung, die Liquidität sofort verfügbar macht.